Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutz

Erst-und Folgebelehrung zum IfSG

Das Infektionsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Pflichten zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach § 42 Abs.1 und § 43 IfSG.
Die Erstbelehrung findet grundsätzlich beim zuständigen Gesundheitsamt statt.
Am 28. Juli 2011 wurde das Gesetz angepasst und aus der jährlichen bisher geltenden Schulungspflicht für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, wurde eine Schulungspflicht, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. 
Infektionsschutz und Aufklärung ist ein Teil der Eigenkontrolle.
Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Belehrungen sind damit Teil der Produkthaftung. Bei der Dokumentation muss nach DIN 10514 darauf geachtet werden, dass die Bescheinigung der Schulungsteilnahme ausgedruckt und sowohl vom Geschulten als auch vom Schulenden unterschrieben und zentral abgelegt wird.
Robert Koch Institut

Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz trat am 1. Januar 2001 in Kraft.  Es regelt die gesetzlichen Pflichten zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und hat damals unter anderem das Bundesseuchengesetz abgelöst. 
Am 28. Juli 2011 wurde das Gesetz angepasst und aus der jährlichen bisher geltenden Schulungspflicht für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, wurde eine Schulungspflicht, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Infektionsschutz und Aufklärung ist ein Teil der Eigenkontrolle .
Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Belehrungen sind damit Teil der Produkthaftung. Bei der Dokumentation muss nach DIN 10514 darauf geachtet werden, dass die Bescheinigung der Schulungsteilnahme ausgedruckt und sowohl vom Geschulten als auch vom Schulenden unterschrieben und zentral abgelegt wird.
Quelle: Das Infektionsschutzgesetz, Behr´s Verlag, Hamburg
Folgebelehrung zum IfSG

Lösungsbaustein


Digitales Schulungspaket mit Konzept

Train smarter-not harder

Kulinaria bietet als Grundlage ein digitales Schulungspaket,

dass Ihnen und Ihren Mitarbeitern im Betrieb die wichtigsten Informationen zur Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vermittelt.

Inklusive Schulungsnachweis

Kostenlos

Optionale Zertifizierungen über unseren
Kooperationspartner TÜV Rheinland
Lassen Sie sich Ihre hohen Qualität-und Servicestandards besiegeln !

Share by: