Das Infektionsschutzgesetz trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Es regelt die gesetzlichen Pflichten zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und hat damals unter anderem das Bundesseuchengesetz abgelöst.
Am 28. Juli 2011 wurde das Gesetz angepasst und aus der jährlichen bisher geltenden Schulungspflicht für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, wurde eine Schulungspflicht, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss.
Infektionsschutz und Aufklärung
ist ein Teil der Eigenkontrolle
.
Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Belehrungen sind damit Teil der Produkthaftung. Bei der Dokumentation muss nach DIN 10514 darauf geachtet werden, dass die Bescheinigung der Schulungsteilnahme ausgedruckt und sowohl vom Geschulten als auch vom Schulenden unterschrieben und zentral abgelegt wird.
Quelle: Das Infektionsschutzgesetz, Behr´s Verlag, Hamburg