Allergene in loser Ware
Am 22.11.2011 wurde die „ Europäische Verordnung (EU) Nr.1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) veröffentlicht. Bestimmungen der LMIV zur Allergenkennzeichnung erlangten ab dem 13. Dezember 2014 Gültigkeit.
Eine wesentliche Änderung ist die Verpflichtung zur Information von allergenen Inhaltsstoffen bei loser Ware.
Somit sind hierüber alle gastronomischen und lebensmittelproduzierenden Betriebe und auch der Handel in der Pflicht, diese Informationen bereitzustellen!
Quelle: Allergenemanagement loser Ware, Behr´s Verlag, Hamburg
Was bedeutet das für Sie im Detail?
Eine Reihe von Maßnahmen sind notwendig, um ein funktionierendes Allergenmanagementsystem einzuführen.
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